Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Firma VKM Catering & Gastronomie, Hauptstr. 418, 65760 Eschborn

Allgemeines

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VKM Catering & Gastronomie widersprechen, wird ausgeschlossen.

Unsere Angebote sind frei bleibend. Bestellungen sind für uns nur bindend, soweit wir diese schriftlich bestätigen oder ihnen durch Lieferung nachkommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mit der Bestellung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der VKM Catering & Gastronomie an.

Lieferzeit

Lieferzeiten, insbesondere zu bestimmten Tageszeiten, bedürfen, unabhängig davon, ob es sich um ein Fixgeschäft handeln soll, der schriftlichen Bestätigung. Geringe Verspätungen berechtigen in allen Fällen nicht zur Annahmeverweigerung. Eine nicht geringfügige Verspätung gibt nur dann ein Recht zur Annahmeverweigerung und Schadensersatz, wenn eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Ist die Lieferadresse nicht korrekt angegeben – so trägt der Kunde hierfür die Verantwortung. Wird der Kunde/Empfänger zur vereinbarten Uhrzeit nicht angetroffen und auch telefonisch nicht erreicht, trägt VKM Catering & Gastronomie hierfür nicht die Verantwortung. Eine erneute Lieferung ist gegen Aufpreis und nur am gleichen Tag nach Rücksprache möglich. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten und/oder den Qualitätsverlust sind vom Kunden zu tragen/verantworten. Kann VKM Catering & Gastronomie durch Gründe die der Kunde zu verantworten hat nicht oder nur eingeschränkt liefern, wird trotzdem der gesamte Rechnungsbetrag fällig.

Lieferung im Non-Food-Bereich

Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tische, Stühle, Zapfanlagen usw. verbleiben im Eigentum von VKM Catering & Gastronomie. VKM Catering & Gastronomie ist jederzeit berechtigt, die Örtlichkeit zu betreten in die die Gegenstände gebracht wurden, um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten nicht um solche hinsichtlich derer der Kunde verfügungsberechtigt ist, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Verfügungsberechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Kunde die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter von VKM Catering & Gastronomie verursacht, trägt der Kunde ab Anlieferung die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung.

Etwaige Mängel können nur sofort geltend gemacht werden.

Preise und Zahlung

Alle unsere Preise verstehen sich zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Skonti oder Rabatte dürfen ohne Einverständnis von VKM Catering & Gastronomie nicht abgezogen werden. Der Auf – u. Abbau von sonstigem Mobiliar wie Tischen, Stühlen, etc. wird gesondert in Rechnung gestellt. Das Wegräumen, Verpacken, Kühlstellen etc. von übrig gebliebenen Waren ist nicht Gegenstand des Vertrages. Zur Rücknahme, insbesondere zur entgeltlichen Rücknahme von Ware, sind wir nicht verpflichtet. Aufräumarbeiten sind nicht Vertragsbestandteil und werden gesondert in Rechnung gestellt. VKM Catering & Gastronomie ist berechtigt, auf Kosten des Kunden eine Versicherung für Zeltbauten abzuschließen. Dienstleitungen, die über die Warenlieferung hinausgehen, werden gesondert gemäß unserer Preisliste in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für die Anwesenheit und Leistung des Personals. Bei Serviceleistungen, die über 24.00 Uhr hinausgehen und für Sonn – u. Feiertage kann ein Zuschlag von 25% in Rechnung gestellt werden.

VKM Catering & Gastronomie hat das Recht, seine Forderungen gegen den Kunden an einen Dritten abzutreten. Aufrechnungs – u. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenrechte unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Ist der Kunde in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig gestellt werden.

Stornierung

Bei den von der VKM Catering & Gastronomie gelieferten Produkten handelt es sich um verderbliche Güter, die vom Gesetzgeber von dem Rückgaberecht ausgeschlossen wurden. Es gelten folgende gesonderte Stornierungsfristen als vereinbart. Ein Teilrücktritt oder eine anteilige Stornierung unter die Mindestbestellmenge ist ausgeschlossen. Bis 7 Werktage vor Lieferdatum: € 50,00 Bearbeitungsgebühr. 6-3 Werktage vor Lieferdatum: 50% des bestellten Speisenumsatzes. 2-0 Werktage vor Lieferdatum: 75% des bestellten Speisenumsatzes. Gelistetes Mobiliar, Bestecke, Tischwäsche sowie sonstige Non-Food-Artikel können kostenfrei bis 3 Werktage vor Lieferdatum storniert werden.

Bei Anlieferung von Lebensmitteln, die aufgrund Ihrer natürlichen Beschaffenheit ausschließlich für den sofortigen Verzehr geeignet sind, geht die Sorgfaltspflicht gemäß der Lebensmittel -Hygieneverordnung auf den Auftraggeber über.

VKM Catering & Gastronomie steht in jedem Fall ein Nachbesserungsrecht zu. Mängel sind daher sofort unter angemessener Fristsetzung zu rügen. Dies gilt auch für Dienstleistungen.

Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur dann zu, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen oder unmöglich ist. Für Schadensersatzansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von VKM Catering & Gastronomie. Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich auch auf verarbeitete Gegenstände und im Falle der Weiterveräußerung auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

Genehmigungen

Ist zur Durchführung einer beauftragten Veranstaltung, das Einholen von Genehmigungen, insbesondere von öffentlich -rechtlichen, notwendig, so ist vom Kunden die Genehmigung einzuholen. VKM Catering & Gastronomie ist berechtigt im Namen und auf Rechnung des Kunden notwendige Versicherungen oder Sicherheitsleistungen abzuschließen bzw. zu erbringen.

Sonstiges

Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für die Geschäftsbeziehung zwischen VKM Catering & Gastronomie und Kunde gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Seiten Schwalbach am Taunus. Wir haben das Recht, unsere Forderungen gegen den Kunden an einen Dritten abzutreten. Aufrechnungs – und Zurückhaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenrechte unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ist der Kunde in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig gestellt werden.